Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
1. Gegenstand des Auftrags:
Gegenstand des Produktionsvertrages ist die fotografische Dokumentation über einen vorher bestimmten Zeitraum der Hochzeit.
Das Brautpaar oder vom Brautpaar beauftragte Personen informieren einige Tage vor der Hochzeit den Auftragnehmer über den chronologischen Ablauf der Veranstaltung.
Wir sind bestrebt, möglichst alle wichtigen Abläufe für die Dokumentation digital zu fotografieren, dies ist jedoch nur dann möglich, wenn eine lückenlose Information vorliegt.
Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit.
2. Bildmaterial:
Wir fotografieren zeitgemäß mit hochwertigen Digital-Spiegelreflexkameras und in sehr hoher Auflösung von etwa 20 bis 25 MB pro Bild bei 300dpi im JPEG-Format.
Die von uns aufgenommenen Bilder werden in einem sehr zeitintensiven und vollprofessionellen Verfahren am PC nachbearbeitet. Diese nachträgliche Bildbearbeitung beinhaltet, je nach Auftragsstufe, Lichtkorrektur und Retusche bis hin zur aufwendigen Freistellung und digitalen Neugestaltung verschiedener Bildelemente.
Bedingt durch dieses aufwendige Gestaltung der Albumseiten und durch Abhängigkeiten von Laborzeiten kann Ihr Traumhochzeitsbuch in der Regel frühestens nach 3 bis 4 Wochen ausgeliefert werden.
3. Haftung:
Der oder die Fotografen haften nur für etwaige Schäden, die der jeweilige Fotograf oder seine Mitarbeiter vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen.
Wird ein Vertrag aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, vom Auftraggeber zu einem Zeitpunkt, zu dem ein Ersatzauftrag nicht mehr abgeschlossen werden kann, gekündigt (storniert), so kann der Auftragnehmer 40% der Auftragssumme verlangen.
In der Regel sind hier als letzte unentgeltliche Kündigungsfrist 3 Monate vor dem Hochzeitstermin anzusetzen. Bei einer Kündigung von Seiten des Auftraggebers vor dieser Frist wird eine Stornierungsgebühr von 15% in Rechnung gestellt.
Sollte der Auftragnehmer aus irgendwelchen Gründen diesen Vertrag nicht voll erfüllen können, ist der Auftragnehmer verpflichtet eine vollwertige Vertretung mit der Abwicklung des Auftrages zu betreuen.
Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens eine Woche nach Ablieferung des Hochzeitsbuches eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Auftrag als mängelfrei abgenommen.
4. Rechtswirksamkeit:
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. |